09.11.2020

Strengere Regeln für Einkaufstouristen?

Artikel: Blick vom 30.10.2020

Konkret verlangt der Vorstoss, den Mindestbetrag herabzusetzen, bis zu dem für Einkäufe im Ausland keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Die Gesetzesvorlage soll die technischen Möglichkeiten wie etwa die Smartphone-App «Quickzoll» berücksichtigen.

Diese Wertfreigrenze liegt derzeit bei 300 Franken pro Person und Tag. Erst wenn der Wert des im Ausland eingekauften diesen Betrag übersteigt, muss für den gesamten Warenwert die Mehrwertsteuer bezahlt werden.