ASMAS begrüsst die Selbstregulierung
Die aktuelle Situation ist kritisch und gleicht der vor einem Jahr. Mit dem Vorschlag soll auch ein Signal an die Kundschaft gegeben werden, dass die Maskentragepflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln strikte eingehalten werden sollen.Die Selbstregulierung der Branche (Swiss Retail Federation und IG Detailhandel Schweiz) sieht vor, bis spätestens am 16. Dezember 2021 die Kapazitätsbeschränkungen umzusetzen.
- Ladenflächen bis 300m2: 6m2 pro Kunde oder Kundin, min. 4 Kunden oder Kundinnen
- Ladenflächen ab 301m2: 10m2 pro Kunde oder Kundin, min. 50 Kunden oder Kundinnen
Die meisten der Swiss Retail Federation angeschlossenen Detailhändler und die Mitglieder ihrer assoziierten Verbände empfehlen Ihren Mitgliedern, die Kapazitätsbeschränkungen bereits am 13. Dezember 2021 einzuführen. Diese Massnahmen sind aufgrund der Erfahrungen für die Detailhändler unkompliziert einführbar und die Bevölkerung kennt solche Kapazitätsbeschränkungen aus der Vergangenheit bereits.
Es ist wünschenswert, wenn möglichst viele ASMAS Mitglieder sich entschliessen, diese Initiative auf freiwilliger Basis umzusetzen, damit so allenfalls härtere Massnahmen vermieden werden können. Die neuen Schutzkonzepte finden Sie hier.