08.11.2024
Stellenmeldepflicht: Detailhandel bleibt nicht betroffen
Aufgrund steigender Arbeitslosigkeit erhöht sich der Anteil der meldepflichtigen Berufe von 3,2 % auf 6,5 %. Besonders betroffen sind Hilfsarbeiter im Bau mit 89’080 Personen. Neu meldepflichtig sind unter anderem Führungskräfte im Vertrieb und Servicehilfskräfte in der Gastronomie. Die Berufe im Detailhandel bleiben jedoch weiterhin ausgenommen.