08.11.2024

Stellenmeldepflicht: Detailhandel bleibt nicht betroffen

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Aufgrund steigender Arbeitslosigkeit erhöht sich der Anteil der meldepflichtigen Berufe von 3,2 % auf 6,5 %. Besonders betroffen sind Hilfsarbeiter im Bau mit 89’080 Personen. Neu meldepflichtig sind unter anderem Führungskräfte im Vertrieb und Servicehilfskräfte in der Gastronomie. Die Berufe im Detailhandel bleiben jedoch weiterhin ausgenommen.

Medienmitteilung ArbeitSwiss