03.02.2021

Pelzdeklaration

Die Pelzdeklaration muss verbessert werden

In der Periode 2019/2020 führte das BLV wie bereits in den Vorjahren seine Kontrollen risikobasiert durch. Kontrolliert wurden sowohl kleine Unternehmen, Internetanbieter als auch grosse Geschäftsketten. Von den durchgeführten 180 Kontrollen führten 142 bzw. 79 Prozent zu Beanstandungen. Von diesen Beanstandungen konnten die Mängel in 110 Fällen fristgerecht behoben werden. In 32 Fällen folgte eine Verfügung und in 4 Fällen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Seit dem Inkrafttreten der Pelzdeklarationsverordnung im Jahr 2013 führt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Kontrollen durch. Die allgemein hohe Beanstandungsrate zeigt, dass die Pelzdeklaration in vielen Verkaufsstellen noch immer nicht korrekt umgesetzt wird und dass in der Branche weiterhin beträchtliche Wissenslücken vorhanden sind. Aufgrund der beständig zu hohen Beanstandungsrate wird das BLV in Zukunft die Aufklärungsarbeit intensivieren und gleichermassen den Vollzug verschärfen.