Missbräuchliche Gebühren von TWINT
Mit dem Bezahldienstleister TWINT führten 2024 über 5 Millionen User mehr als 773 Millionen Transaktionen durch. Dies entspricht einem weiteren Wachstum gegenüber dem Vorjahr von über 30 Prozent! Detailhändler kommen somit um diesen Zahlungskanal nicht mehr herum – der entsprechende Service wird von der Kundschaft vorausgesetzt. Doch für Detailhändler sind die Händlergebühren für TWINT zu einer inakzeptablen Belastung geworden. Die von TWINT 2025 erhobenen Gebühren sind regelmässig gleich hoch oder sogar höher als bei den Kreditkarten. Da die meisten TWINT-Kunden aber ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt haben, müssten sich die TWINT-Gebühren jedoch vielmehr am deutlich günstigeren Niveau der Debitkartentransaktionen orientieren.
SWISS RETAIL FEDERATION prangert überhöhte TWINT-Händlergebühren an
Aus diesem Grund hat die SWISS RETAIL FEDERATION heute eine umfangreiche Anzeige gegen TWINT bei der Wettbewerbskommission eingereicht. TWINT verstösst gemäss der Anzeige sowohl in Bezug auf den Missbrauch ihrer relativ marktmächtigen Stellung als auch aufgrund unzulässiger Wettbewerbsabreden mit den Acquirern einerseits sowie zwischen den Eignerbanken von TWINT andererseits gegen das schweizerische Kartellrecht. Die aufgrund dieses Missbrauchs überhöhten und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigten Händlergebühren belasten in rechtswidriger Weise nebst dem Detailhandel auch zahlreiche weitere Branchen wie die Gastronomie.
Aufgrund der Anzeige sind die ungerechtfertigt hohen Händlergebühren für TWINT-Transaktionen von der WEKO auf marktkonforme Konditionen herabzusetzen. Dagmar Jenni, Direktorin der SWISS RETAIL FEDERATION, sagt: «Dies stellt ein elementares Puzzleteil im Kampf für einen faireren Wettbewerb im Zahlungsverkehr dar – zum Nutzen der Unternehmen und der Kundschaft.»