01.02.2024

Italien lockt Einkaufstouristen

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Im Jahr 2023 stieg der Einkaufstourismus wieder rasant an, wodurch dem Bund rund 10 Milliarden CHF an Mehrwertsteuer-Steuersubstrat entgingen – knapp 10% des jährlichen Schweizer Detailhandelsumsatzes! Für die SWISS RETAIL FEDERATION ist diese steuerliche Ungleichbehandlung von In- und Auslandskonsum im heutigen System, welches es ermöglicht, im benachbarten Ausland für weniger als 300 CHF steuerfrei einzukaufen und gleichzeitig die ausländische Mehrwertsteuer zurückzufordern, inakzeptabel. So werden Auslandseinkäufer doppelt gegenüber den inländischen Konsumenten bevorteilt.

Italien setzt per 1. Februar 2024 neuen Anreiz für Kauf über Grenze

Verschärft wird diese Ungleichbehandlung dadurch, dass Nachbarländer aktiv um Schweizer Kunden werben – das jüngste Beispiel ist Italien, das seine Bagatellgrenze heute von rund 150 auf 70 Euro gesenkt hat, was die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer noch leichter macht. So wird die historisch gewachsene Einkaufsnachbarschaft in den eng vernetzten Grenzregionen zu einem einseitigen Einkaufstourismus, der durch das Fehlen gleich langer Spiesse zwischen den Marktteilnehmern gekennzeichnet ist.

Pragmatische und wirkungsvolle Lösung umsetzen

Die SWISS RETAIL FEDERATION hat daher im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der «Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag» klar Stellung bezogen. Die im Verordnungsentwurf vorgeschlagene Senkung der Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken ist viel zu gering und löst die bestehenden Probleme in keiner Weise. Nur eine Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken wird den Einkaufstourismus wirksam reduzieren, adäquate Bedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen und für einen fairen Wettbewerb in den Grenzregionen sorgen.