Ablösung der Einzahlungsscheine
Nach dem 30. September 2022 verarbeiten die Finanzinstitute keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr – weder online noch am Schalter. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Zahlungen auf Basis der heutigen Einzahlungsscheine (ES/ESR) abgewiesen und nicht mehr ausgeführt.
Sind sie bereit?
Unternehmen sollten jetzt handeln und noch rechtzeitig auf die QR-Rechnung bzw. eBill umstellen. Denn nur bei einer fristgerechten Umstellung der Rechnungssteller bis spätestens zum 30. September 2022 können die Zahlungen der Rechnungsempfänger ohne Probleme von den Finanzinstituten weiterhin verarbeitet werden. Der Anpassungsbedarf bei den Unternehmen ist abhängig von der für Zahlungen genutzten Hard- und Softwareinfrastruktur.
Zahlungsfristen beachten
Zu beachten sind insbesondere auch die Zustelldauer auf dem Postweg und ein allfälliges Zahlungsziel beim letztmaligen Versand von Rechnungen auf Basis der heutigen Einzahlungsscheine. Unternehmen versenden also nach Möglichkeit schon ab Ende Juli 2022 nur noch Rechnungen mit QR-Zahlteil bzw. eBill.
Fristgerechte Umstellung der Daueraufträge nötig
Zu berücksichtigen ist auch die fristgerechte Umstellung von Daueraufträgen auf Basis der orangen Einzahlungsscheine (ESR). Hier gilt es seitens der Rechnungssteller, die Rechnungsempfänger auf die erforderliche Anpassung hinzuweisen. Rechnungsempfänger sollten ihre laufenden Daueraufträge proaktiv prüfen und diese an die neue QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz anpassen. Denn Dauerauf-träge, die auf dem ESR basieren, werden nach dem 30. September 2022 ebenfalls nicht mehr ausgeführt.
Wir empfehlen Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, umgehend ihre Bank bzw. ihren Softwarepartner zu kontaktieren.
Weiterführende Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie hier: