Mitgliedschaft – gemeinsam stark für den Detailhandel
Mitgliedschaft – gemeinsam stark für den Detailhandel.
Warum Mitglied werden?
ASMAS Sportfachhandel Schweiz ist das Kompetenzzentrum des Schweizer Sport- und Textilfachhandels. Als unabhängiger Branchenverband vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder national wie international – politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Wer bei uns Mitglied ist, profitiert nicht nur von konkreten Vorteilen, sondern gestaltet aktiv die Zukunft einer starken Branche mit.
Gemeinsam die Branche gestalten.
Unsere Mitglieder sind an vorderster Front, wenn es darum geht, Projekte und Innovationen voranzutreiben. Wir schaffen die Rahmenbedingungen, damit Handel und Industrie auch in einem dynamischen Umfeld erfolgreich bleiben.
Wir bauen Brücken – sei es durch Kooperationen mit Österreich in der Berufsbildung, durch unsere Zusammenarbeit mit der Swiss Retail Federation und dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv, oder durch die gemeinsame Fachstelle Swisspo mit dem SPAF (Verband Schweizerischer Sportartikel -Lieferanten).
Werden Sie Teil der ASMAS-Community.
Ob Sport- oder Textilfachhändler, ob Einzelunternehmen oder Filialist – als Mitglied der ASMAS profitieren Sie doppelt: von den handfesten Vorteilen im Alltag und von der strategischen Stärkung der Branche.
Mitgliederbeitrag ASMAS
Die Höhe des Mitgliederbeitrags richtet sich nach der Grösse Ihres Unternehmens und der Anzahl Mitarbeitender.
Der Mitgliederbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Sockelbeitrag
-
pro Unternehmen
CHF 320.00
+ zusätzlicher Beitrag pro Beschäftigte 100%
-
Beitrag für die Beschäftigten 1 – 20
CHF 60.00 -
Beitrag für die Beschäftigten 21 – 40
CHF 30.00 -
Beitrag für die Beschäftigten ab 41
CHF 15.00
- Beispiel:
- Ein Unternehmen mit 25 Mitarbeitenden (je 100 %) und 1 lernenden Person bezahlt einen jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 1’670.00 (CHF 320.00 Sockelbeitrag + 20 × CHF 60.00 + 5 × CHF 30.00)
- Was zählt als Beschäftigte?
- Als Beschäftigte gelten alle im Unternehmen tätigen Personen, einschliesslich Verkauf, Administration, Logistik, Inhaber/innen, Familienangehörige im Betrieb, Aushilfen und Lernende.
- Wichtige Berechnungsgrundlagen
- Teilzeitbeschäftigte werden gemäss ihrem Beschäftigungsgrad berücksichtigt
- Saisonangestellte werden anteilmässig berechnet (Beispiel: 100 % während 6 Monaten = 50 %)
- Lernende werden mit 50 % angerechnet
- Lernende und Saisonangestellte sind bei der Erfassung separat auszuweisen